Rechtsprechung
BFH, 09.04.2009 - II E 2/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Streitwert bei Nichtzulassungsbeschwerde wegen Feststellung des Grundstückswerts eines Miteigentumsanteils für Zwecke der Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer ohne bezifferten Antrag
- Judicialis
GKG § 52 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GKG § 52 Abs. 1
Streitwert wegen der Feststellung des Grundstückswerts für Zwecke der Erbschaft- oder Schenkungsteuer; Streitwert eines Verfahrens über eine Nichtzulassungsbeschwerde - datenbank.nwb.de
Streitwert bei Streitigkeiten über Grundstückswerte
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 09.04.2008 - I E 2/08
Streitwert bei Nichtzulassungsbeschwerde
Auszug aus BFH, 09.04.2009 - II E 2/09
Dabei ist, wenn in diesem Verfahren keine bezifferten Anträge gestellt werden, regelmäßig von den im Klageverfahren gestellten Anträgen auszugehen (BFH-Beschluss vom 9. April 2008 I E 2/08, BFH/NV 2008, 1496, m.w.N.).Das setzt voraus, dass sich eine solche Einschränkung des ursprünglichen Begehrens aus dem Vorbringen des Beschwerdeführers oder aus der jeweiligen Verfahrenslage eindeutig ergibt (BFH-Beschluss in BFH/NV 2008, 1496, m.w.N.).
- BFH, 11.01.2006 - II E 3/05
Streitwert bei Streitigkeiten über Grundstückswerte für Zwecke der …
Auszug aus BFH, 09.04.2009 - II E 2/09
Vielmehr ist der Streitwert nach dem BFH-Beschluss vom 11. Januar 2006 II E 3/05 (BFHE 211, 422, BStBl II 2006, 333) pauschal, aber gestaffelt anzusetzen.
- FG Düsseldorf, 21.02.2019 - 4 K 108/18
Festsetzung des Streitwerts i.R.d. Feststellung von Grundbesitzwerten
Auf die konkreten steuerlichen Auswirkungen kommt es bei dieser Pauschalierung selbst dann nicht an, wenn sie feststehen (BFH, Beschlüsse vom 22. August 2007 II E 9/07, juris, sowie vom 9. April 2009 II E 2/09, juris). - BFH, 11.11.2022 - II E 3/22
Streitwert bei gesonderter Feststellung der Summe der gemeinen Werte der …
(BFH-Beschlüsse in BFHE 211, 422, BStBl II 2006, 333, und vom 09.04.2009 - II E 2/09, BFH/NV 2009, 1138).